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The insolvency processing didn't start. According to the lawyer doing it, they should start 1st of May.
We'll see.

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Christian67587 wrote: Fri Apr 04, 2025 9:10 am The insolvency processing didn't start. According to the lawyer doing it, they should start 1st of May.
We'll see.
Today is May 1st, has they started the processing?
Data Recovery Solutions Worldwide: https://www.datanumen.com/

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today:
05.05.2025 70c IN 14/25 Köln Digital River GmbH Köln Köln, HRB 56188
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.d ... 7418774735

search for *river* here:
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/suche.jsf
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 14/25


Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 56188 eingetragenen Digital River GmbH, Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Keith Alan Bush, Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln



wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2025, um 08:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Hohenzollernring 49, 50672 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 30.07.2025, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 14/25
Köln, 01.05.2025
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What we can do with this? Is there any contact information that we can contact and join?
Data Recovery Solutions Worldwide: https://www.datanumen.com/

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Do I get it right that nobody will contact us, but we're supposed to send proof of DR's debt to the insolvency administrator, via snail mail (if not having secure electronic communication channel) and the deadline is 30th of June 2025?

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This is what I got from the insolvency administrator:

'Sehr geehrter Herr xxx,
ich habe Ihre Daten in unsere Gläubigerliste aufgenommen.
Die Digital River GmbH befindet sich aktuell im vorläufigen Insolvenzverfahren. Sobald der Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens vorliegt, werden Ihnen unaufgefordert die Unterlagen zugestellt, welche Sie benötigen, um Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen'

'Dear Mr. XXX,
I included your data in our list of creditors.
Digital River GmbH is currently in the provisional bankruptcy proceedings. As soon as the opening decision of the insolvency procedure is available, you will be sent to the documents that you need to register your claims for the bankruptcy table.
Best regards'

So I expected to be contacted again soon ...

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The announcement basically says that anyone who wants to have a chance of getting some money back should probably hire a lawyer to cast the necessary magic spells, otherwise you'll be in for a thorough study of the German Insolvenzordnung and Zivilprozessordnung.

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I am struggling with hiring a lawyer for this. The costs for him might be higher than the benefit and it wastes lots of time. I doubt that there is any money left in the German GmbH as they seem to have moved all their money to the US umbrella company.
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Well, technically you can just fill out the form and send it to this lawyer yourself:

e.g. here is one:
https://www.insolvenz-portal.de/file/20 ... eldung.pdf

Technically they should know from Digital River who the vendors are and what they owe us.
But I fear anyone who doesn't send in something will just be skipped later.

If all the money was moved out and there is nothing left, the insolvency will end quickly with dissolvement of the company. But since they started, there may be enough left to cover the costs for the process.

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I am wondering how many of you have received the message from the insolvency administrator. I still haven't got anything...

Interestingly just yesterday I have received a notice about class action settlement with Google, for their Adsense contract violation between 2009 and 2012. I guess I'd be liable to get a couple of bucks, because I spent some small change on ads back then (if I were a US citizen). Still, I was contacted... While here, DR owes me significant amount of money... nobody's guilty and I am not even notified. WTF?

And a week ago I also received an information from the prosecutor in Cologne that they did not find signs of crime in DR's actions... I have notified them back in October, when the whole drama was unfolding, when DR was lying, prolonging and manipulating. Of course now it's just a normal insolvency.

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Could you share the email account of the insolvency administrator? I did not receive the reply.
Thanks
TB-ProAudio wrote: Wed May 07, 2025 5:43 am This is what I got from the insolvency administrator:

'Sehr geehrter Herr xxx,
ich habe Ihre Daten in unsere Gläubigerliste aufgenommen.
Die Digital River GmbH befindet sich aktuell im vorläufigen Insolvenzverfahren. Sobald der Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens vorliegt, werden Ihnen unaufgefordert die Unterlagen zugestellt, welche Sie benötigen, um Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen'

'Dear Mr. XXX,
I included your data in our list of creditors.
Digital River GmbH is currently in the provisional bankruptcy proceedings. As soon as the opening decision of the insolvency procedure is available, you will be sent to the documents that you need to register your claims for the bankruptcy table.
Best regards'

So I expected to be contacted again soon ...

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Christian67587 wrote: Wed May 07, 2025 7:55 am Well, technically you can just fill out the form and send it to this lawyer yourself:

e.g. here is one:
https://www.insolvenz-portal.de/file/20 ... eldung.pdf

Technically they should know from Digital River who the vendors are and what they owe us.
But I fear anyone who doesn't send in something will just be skipped later.

If all the money was moved out and there is nothing left, the insolvency will end quickly with dissolvement of the company. But since they started, there may be enough left to cover the costs for the process.
Which address should I mail the completed form? I will not hire a lawyer since it is not cost-effective. I want to fill out the form by myself and send it via regular mail.
Data Recovery Solutions Worldwide: https://www.datanumen.com/

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We received a letter in paper to our mailbox. I'd expect all people on file in the Digital River database may get one.

They ask us to only submit a form with our claims for the insolvency proceedings.
So we'll list the payouts we expected from Digital River with interest in a table and send them late to them.

Send by letter to AndresPartner mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, Germany
See https://www.andrespartner.de

Deadline for claims is 30.06.2025 and decisions will me made publicly on 30.07.2025 in cologne in the local court room.

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I receivced that letter yesterday as well
I will check that and I think I will send them my outstanding payments as they request, although I have no hope of getting anything.
But I need to go through that letter first.

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